Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Oberhausen und Krefeld

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.10.2020, Bekanntmachung der Neufassung vom 12.01.2021 (BGBl. 2021I Nr. 2, S. 34) und trat am 01.12.2020 in Kraft.
Schon im Jahr 2006 hatte der Bundesgerichtshof die sogenannte “Jahrhundert-Entscheidung“ getroffen, wonach der Wohnungseigentümergemeinschaft die teilweise Rechtsfähigkeit zugesprochen wurde. Im Jahr 2007 trat die letzte Reform in Kraft. Im Nachgang hatten die Instanzgerichte und der Bundesgerichtshof eine umfassende Menge an Entscheidungen getroffen.
Die jüngste Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus Dezember 2020 ist umfassender und weitreichender und lässt kaum einen Stein auf dem anderen. Erst langsam kommen daher die ersten Entscheidungen in die Verkündung. Insbesondere das Feld der Elektro-Mobilität wird sicher in technischer wie in rechtlicher Hinsicht noch mit vielen Urteilen aufwarten.
Zu den Leistungen von Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern gehören unter anderem:
- Vertretung von Mietern und Vermietern in gerichtlichen Verfahren
- Begleitung in schiedsgerichtlichen Verfahren
- Vertretung von Wohnungseigentümern bei Eigentümerversammlungen
- Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern
- Vertretung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Überprüfung von Mietverträgen
- Erstellung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
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